Rechtsprechung
VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; öffentliche Aufgabe; überwiegende Nutzung für öffentliche Interessen; Zuordnungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
- BVerwG, 20.03.2000 - 3 B 11.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 418.95
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschlußtatbestand der stichtagsbezogenen …
Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
Das Differenzierungskriterium des Überwiegens ist jedoch auch bei Nutzungskonkurrenz von Trägern öffentlicher Verwaltung entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG vom 12.12.1995 - 7 B 418/95 -).Anteilige Eigentumsrechte an Grundstücken und Gebäuden können nur zugeordnet werden, wenn sie rechtlich selbständig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.1995 - 7 B 418.95 -), vgl. § 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG .
Die Regelung des Art. 21 Abs. 1 EV schließt eine anteilige Zuordnung eines Vermögensgegenstandes aus Praktikabilitätsgründen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.1995 - 7 B 418.95 -).
- BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am …
Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
Jedoch setzen diese Bestimmungen voraus, dass ein materiellrechtlicher Zuordnungs- oder Teilungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1998 - 3 C 28.97 -, VIZ 1999, 529, 531). - BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 100.97
Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Aufteilung eines aus mehreren …
Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
Die begehrte Rückgabe ist die Kehrseite der Hingabe oder Wegnahme und setzt schon begrifflich die Identität des betreffenden Gegenstandes voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1997 - 3 B 100.97 -). - BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
Der Restitutionsausschlusstatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur solche Vermögensgegenstände erfasst, die nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung dieser Aufgabe zurückübertragen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 7 C 57.94 -).