Rechtsprechung
   VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13208
VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97 (https://dejure.org/1999,13208)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2 K 80/97 (https://dejure.org/1999,13208)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2 K 80/97 (https://dejure.org/1999,13208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; öffentliche Aufgabe; überwiegende Nutzung für öffentliche Interessen; Zuordnungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 418.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschlußtatbestand der stichtagsbezogenen

    Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
    Das Differenzierungskriterium des Überwiegens ist jedoch auch bei Nutzungskonkurrenz von Trägern öffentlicher Verwaltung entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG vom 12.12.1995 - 7 B 418/95 -).

    Anteilige Eigentumsrechte an Grundstücken und Gebäuden können nur zugeordnet werden, wenn sie rechtlich selbständig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.1995 - 7 B 418.95 -), vgl. § 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG .

    Die Regelung des Art. 21 Abs. 1 EV schließt eine anteilige Zuordnung eines Vermögensgegenstandes aus Praktikabilitätsgründen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.1995 - 7 B 418.95 -).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

    Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
    Jedoch setzen diese Bestimmungen voraus, dass ein materiellrechtlicher Zuordnungs- oder Teilungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1998 - 3 C 28.97 -, VIZ 1999, 529, 531).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 100.97

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Aufteilung eines aus mehreren

    Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
    Die begehrte Rückgabe ist die Kehrseite der Hingabe oder Wegnahme und setzt schon begrifflich die Identität des betreffenden Gegenstandes voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1997 - 3 B 100.97 -).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
    Der Restitutionsausschlusstatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur solche Vermögensgegenstände erfasst, die nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung dieser Aufgabe zurückübertragen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 7 C 57.94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht